Unsere Angebote

Im Kinder- und Jugendhaus Kutzner finden Kinder und junge Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf von 0 bis 21 Jahren ein Zuhause. Je nach Alter und individuellem Bedarf stehen dafĂŒr verschiedene Wohnsettings zur VerfĂŒgung.

ZusĂ€tzlich bieten wir ambulante Hilfen zur VerselbststĂ€ndigung junger Menschen an, die den Aufenthalt in einer Wohngruppe ergĂ€nzen oder sich daran anschließen können.

Ein wichtiger Baustein unserer TÀtigkeit ist die offene Zusammenarbeit und der wertschÀtzende Umgang mit den Herkunftsfamilien der Kinder und Jugendlichen. Aktivierende Familienarbeit soll tragfÀhige Beziehungen zwischen Kindern, Familien und pÀdagogischen FachkrÀften schaffen.

» Behandle die Menschen so, als wÀren sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können.«

J.W. von Goethe

» Behandle die Menschen so, als wÀren sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können.«

J.W. Goethe

FAQ's

Wir bieten ĂŒber 100 PlĂ€tze in der Region Lehre, Wolfsburg, Braunschweig und Gifhorn.

Platzangebote:

  • 12 PlĂ€tze in Familinewohngruppen
  • 44 PlĂ€tze in Wohngruppen
  • 36 PlĂ€tze in Erziehungsstellen
  • 12 VerselbststĂ€ndigungs-PlĂ€tze
 

Platzzahl: 104 gesamt

Einzugsbereich: Regional und ĂŒberregional

Rechtsgrundlage:
27 SGB VIII i.V.m. §34 SGB VIII,  §35a SGB VIII nach ICD 10, §41 SGB VIII
In begrĂŒndeten EinzelfĂ€llen kann eine Aufnahme nach SGBXII erfolgen. Dies setzt eine Einzelvereinbarung mit dem örtlichen SozialhilfetrĂ€ger gem. §75 Abs.4 SGB XII voraus.

In den Erziehungsstellen erfolgt die Unterbringung ausschließlich gem. §34 SGB VIII.

Aufnahmekritierien:
FĂŒr eine mittel- bis langfristige Unterbringung werden Kinder und Jugendliche beider Geschlechter, jeglicher Konfession und Herkunft aufgenommen:

  • Erziehungsstellen 0–5 Jahre
  • Familienwohngruppen 0–17 Jahre
  • Wohngruppe 6–17 Jahre
  • Betreutes Wohnen 16–21 Jahre
  • Ambulant betreutes Wohnen 16–21 Jahre
 

Im Einzelfall und nach eingehender vorheriger PrĂŒfung kann eine Unterbringung auch im Alter abweichend erfolgen.

Ausschließende Kriterien

  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • Pyromanische VerhaltensauffĂ€lligkeiten
  • Manifeste Geisteskrankheit
  • Alkohol- und/oder DrogenabhĂ€ngigkeit

QualitÀtsmanagement

Unsere langjÀhrigen und vielfÀltigen Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere mit behinderten und seelisch behinderten und von seelischer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen (gem. §35a SGBVIII), jungen Menschen mit Störung des Sozialverhaltens sowie erhöhter Aggressions- und/oder Gewaltbereitschaft sowie geringer Frustrationstoleranz wie auch chronisch kranken Kindern und Jugendlichen zeichnen unsere Einrichtung aus.

Die hohe QualitĂ€t der Arbeit stellen wir sicher, indem wir ĂŒber die Regelgruppenleistungen hinaus zusĂ€tzlich

  • interdisziplinĂ€r (pĂ€dagogisch/psychologisch) im Team arbeiten

  • Einzelsupervisionen bei Bedarf wahrnehmen

  • die Vermittlung externer therapeutischer Hilfen anbieten

  • den intensiven Austausch und die Zusammenarbeit mit Psychiatern, Kinder- und JugendĂ€rzten und weitern interdisziplinĂ€ren Fachrichtungen leisten

  • die Kooperation mit externen Anbietern therapeutischer Hilfen pflegen

Es besteht eine enge Kooperation mit dem Kinder- und Jugendschutzbund Wolfsburg e.V., der auch als Ombudstelle fungiert.

Das Kinder- und Jugendhaus Kutzner ist Mitglied im AFET Bundesverband fĂŒr Erziehungshilfe e. V.